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Koronarkalk-Quantifizierung („Kalzium-Scoring“).

Klinischer Hintergrund

Das sogenannte „Kalzium-Scoring“ dient der Identifizierung und Quantifizierung kalzifizierter Läsionen in den Koronararterien. Kalzifizierte Plaques deuten auf eine Koronarsklerose hin und besitzen einen hohen prädiktiven Wert für die Wahrscheinlichkeit „koronarer Ereignisse“. Eine zunehmende Präsenz kalzifizierter Plaques weist zugleich auch auf das Fortschreiten der Arteriosklerose hin.

Wann müssen die Kalkablagerungen untersucht werden ?

Nach Ansicht der American Heart Association (AHA) sollten Nachweis und Quantifizierung von koronaren Kalzifikationen bei folgenden Patientengruppen durchgeführt werden:

   • Symptomatische Patienten mit untypischen Schmerzen im Brustkorb.
   Vorffelddiagnostik (Screening) von symptomfreien Patienten mit kardiovaskulären Risikofaktoren.
   • Beobachtung der Arterioskleroseentwicklung bei Patienten, die bereits in Behandlung sind.

Die CT-Untersuchung der Herzkranzarterien zum Kalzium-Scoring werden an einem 128-Zeilen-CT Somatom Definiation AS+ (Siemens) durchgeführt.

Durch spezielle Hard- und Softwareausstattungen (Heartview) ermöglicht dieses Mehrzeilen-CT eine EKG-getriggerte Dünnschicht-Untersuchung des gesamten Herzens in einer Atemanhalteperiode von ca. 20 Sekunden.

Die gesamte Untersuchungszeit dauert nur 5 Minuten.

Der Patient erhält kein Kontrastmittel und kann ganz normal essen und trinken.

Mit Hilfe eines speziellen Auswerteprogrammes (Calcium Scoring, Wizard, Siemens) können die Verkalkungen an der rechten und linken Herzkranzarterie erkannt, lokalisiert und nach verschiedenen Scoring-Methoden quantifiziert werden (Agatston-Score, Volumen-Score, äquivalente Masse an Calcium-Hydroxylapatit in mg).

Der Patient erhält im Anschluss an die Untersuchung einen ausführlichen Befundbericht für seinen Hausarzt oder Kardiologen.

Kosten

Das Kalzium-Scoring ist derzeit kein Bestandteil des EBM.

Daher können nur privatversicherte Patienten oder Selbstzahler untersucht werden.

Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).